Dipl. Psych. Ina Guhr
Psychologische Psychotherapeutin Verhaltenstherapie
Praxis für Psychotherapie und Supervision
Spezielle Schmerzpsychotherapie
Im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten fordert der Gesetzgeber mindestens 600 Behandlungsstunden. Nach jeder vierten Behandlungsstunde erfolgt eine Supervisionsstunde. Sie dient sowohl der begleitenden Unterstützung der jungen Kolleginnen und Kollegen, als auch der Qualitätssicherung.
Als Supervisorin der Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation e.V. (AVM) biete ich Supervision für die Behandlung von Erwachsenen, sowie die Behandlung von Kindern- und Jugendlichen an.